EUDR-Verschiebung: Neue Fristen ab Dezember 2026 für Unternehmen
Die EUDR-Verschiebung verschiebt die Anwendungspflicht der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr: Große und mittlere Unternehmen müssen sie ab 30. Dezember 2026 anwenden, Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027. Die Änderungsverordnung bringt neben neuen Fristen auch erhebliche Erleichterungen bei den Sorgfaltspflichten.











